Staatsbürger der EU/EFTA-Länder

Bürger der EU/EFTA-Länder benötigen kein Visum. Das KISC kümmert sich um die Aufenthaltsbewilligung.

Staatsbürger aus Nicht-EU/EFTA-Ländern

Für Bürger aus Nicht-EU/EFTA-Ländern ist das Visumverfahren komplizierter. Wir haben eine hohe Erfolgschance, Dich bei Deinem Visumantrag zu unterstützen. Wenn Du keinen EU/EFTA-Pass haben, musst Du zum Zeitpunkt Deines Arbeitsaufenthaltes unter 35 Jahre alt sein, da dies die Altersgrenze für die Visa ist, die wir erhalten können. Das KISC besorgt die notwendige Arbeitsbewilligung.

Das Zentrum übernimmt die in der Schweiz anfallenden Visums- und Verwaltungsgebühren bei den zuständigen Behörden. Das KISC übernimmt aber die Gebühren nicht, die von der Botschaft in Deinem Heimatland erhoben werden.

Bitte beachte, dass der VISA-Beantragungsprozess bis zu 3 Monate dauern kann.

Staatsbürger aus EU/EFTA-Ländern

Bürger aus EU/EFTA-Ländern benötigen kein Visum. Das Zentrum sorgt für die notwendige Arbeitsgenehmigung.

Staatsbürger aus Nicht-EU/EFTA-Ländern

Für Staatsbürger aus Nicht-EU/EFTA-Ländern, welche noch nie Mitarbeiter am KISC waren, können wir problemlos ein 4-Monats-Visum für einen 4-Monats-Vertrag beantragen. Der Antragsteller muss während der gesamten Dauer des Vertrages unter 35 Jahre alt sein.

Für Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Ländern, die bereits als Kurzzeit- oder Langzeitmitarbeiter im KISC tätig waren, besteht die Möglichkeit, ein weiteres Visum zu erhalten, allerdings kann das KISC in der Regel nur 1 oder 2 dieser Visa pro Jahr für sich beantragen. Der Bewerber muss für die Stelle geeignet sein und bestimmte Anforderungen erfüllen, die von den schweizerischen Behörden gestellt werden. Dies erfordert normalerweise, dass Du mindestens 365 Tage ausserhalb der Schweiz verbracht hast, seit Dein letztes Visum für die Schweiz endete. Deine Anstellung am KISC ist in diesem Fall abhängig von der Erteilung der notwendigen Sondergenehmigung durch die Schweizer Behörden.

Das Zentrum übernimmt die in der Schweiz anfallenden Visums- und Verwaltungsgebühren bei den zuständigen Behörden, nicht aber die Gebühren, die von Deiner Botschaft in Deinem Heimatland erhoben werden.

Bitte beachte, dass das VISA-Beantragungsverfahren bis zu 3 Monate dauern kann.